Fragen und Antworten:

Wann sind wir am Flugplatz?

Wer Interesse am Modellflugsport hat oder einfach nur mal "über den Zaun" schauen möchte ist herzlich eingeladen, uns an unserem Platz zu besuchen. Meist sind unsere Mitglieder an den Wochenenden (ab ca. 13 Uhr) und in den Sommermonaten Mittwochs (ab ca. 17.00 Uhr) am Platz anzutreffen.

Wir verweisen immer gerne auf unsere Webcam. Dort könnt ihr schauen ob jemand da ist.

Wen kann ich Ansprechen wenn ich Interesse am Modellfliegen habe?

Ihr könnt jeder Zeit das Kontaktformular benutzen. Zudem bieten wir ein Schnupperfliegen an, bei denen Kinder, Jugendliche oder auch "Junggebliebene" sich einmal selbst mit dem Modellfliegen vertraut machen können, sei es real unter fachkundiger Anleitung oder am Flugsimulator.

Wie viele Mitglieder hat unser Verein?

Aktuell haben wir ca. 55 Mitglieder in allen Altersklassen, die alle Facetten des Modellflugsports ausüben.

Wie kann ich Mitglied werden?

Ein Mitglied in unseren Verein geht ganz einfach.
Direkt auf dem Modellflugplatz vorbei kommen und erst einmal sich einen Eindruck von unseren Verein machen.
Man kauft ja schließlich nicht die Katze im Sack.

Es gibt 2 Arten von Mitgliedschaft, aktive oder passive Mitgliedschaft.
Als aktives Mitglied ist man zusätzlich noch Modellpilot und es wird eine Versicherung notwendig sein. Diese kann privat oder über den DMFV im Verein erfolgen.

 

Den Aufnahmeantrag findet ihr hier.

Neue Modellflugregelungen:

Auszüge vom DMFV

Kenntnisnachweis

  • Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich
  • Einweisung in die Grundlagen der Anwendung und der Navigation von Flugmodellen, der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung
  • Voraussetzung auch außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis (AE) ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen (der Platz des MFC Uelsen e.V. hat eine AE).
  • Ebenso ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, wenn alleine oder zu zweit am Platz geflogen wird. Erst ab 3 Piloten ist ein Flugleiter Pflicht, erst dann wird die Voraussetzung für die AE erfüllt, sodass ab dann der Kenntnisnachweis nicht mehr erforderlich ist und die obige Regelung gilt.
  • Diese Möglichkeit gilt nicht für Flugmodelle der Kategorie „Multikopter“. Diese dürfen auch mit Kenntnisnachweis nicht über eine Flughöhe von 100 Meter über Grund gesteuert werden. Nur auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis, bei denen ein Flugleiter eingesetzt ist, können Multikopter über 100 Meter über Grund geflogen werden, soweit der Betrieb in Sichtweite geschieht.
  • Der Kenntnisnachweis darf erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Dies bedeutet praktisch ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer als 2 Kilogramm. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter, da für den Betrieb auf diesen Geländen – auch über 100 Meter – kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 Kilogramm über 100 Meter über Grund steuern.
  • Inhaber einer gültigen Lizenz als Luftfahrzeugführer benötigen keinen Kenntnisnachweis. Unter „Erlaubnis als Luftfahrzeugführer“ ist zu verstehen: die Lizenz für Luftfahrzeugführer gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LuftPersV (Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen und Luftschiffen oder der Luftfahrerschein oder Ausweis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LuftPersV (beispielsweise Ultraleichtflugpiloten oder Gleitschirmflieger). Personen, die einen gültigen UAS-Kenntnisnachweis oder einen Ausweis für Steuerer von Flugmodellen mit einem Startgewicht von 25 bis 150 Kilogramm besitzen, benötigen keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis.
  • Wichtig: Der Kenntnisnachweis ist nur für den Betrieb von Flugmodellen im Sport- und Freizeitbereich gültig. Für den gewerblichen Betrieb gelten andere Voraussetzungen. Eine missbräuchliche Nutzung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Ordnungsgeld in Höhe bis zu 50.000,– Euro bestraft werden.

 

  • Über die Internetseite des DMFV in einem Online-Verfahren kann der Kenntnisnachweis erworben werden. Hier geht es direkt zum Kenntnisnachweis  

Kennzeichnungspflicht

Seit dem 1. Mai 2021 besteht eine EU-Registrierungspflicht für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge.

Der DMFV weist bereits im Anmeldeprozess auf diese Registrierungspflicht hin und bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten Verfahren direkt über ihren Verband in das Register des Luftfahrt-Bundesamtes eintragen zu lassen. Er weist im Anmeldeprozess ebenfalls auf die Pflicht zur Aktualisierung der Daten gegenüber dem LBA, sowie auf die Pflicht zur Kennzeichnung der Flugmodelle hin.
Nachdem der Datensatz für das neue Mitglied in der DMFV Mitgliederdatenbank angelegt wurde, werden die für die Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten mit dessen Zustimmung an das LBA weitergeleitet.

Die Registrierung des einzelnen Mitglieds durch den DMFV erfolgt nur initial. Eine eventuelle Aktualisierung der persönlichen Daten in der Datenbank des LBA erfolgt durch die Mitglieder in Eigenverantwortung.
Eine entsprechende Information erhalten grundsätzlich alle registrierten UAS-Betreiber im Anschluss an ihre Registrierung direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Die Registrierung über den DMFV kann nur für natürliche Personen und nicht für juristische Personen erfolgen. Für den Betrieb von, im Vereinsbesitz befindlichen Flugmodellen erfolgt die Betreiberregistrierung beim LBA durch den Verein selbst.

Gemäß EU-Durchführungsverordnung sind die DMFV-Mitglieder gehalten, ihre Registrierungsnummer (eID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Zu den geeigneten Stellen kann hierbei auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde.

Drohnenverordnung

Hier finden man alle Informationen die man braucht, wenn man eine Drohne über 250gramm betreiben möchte. Es erfolgt eine Sammelregistrierung über dem DMFV beim Luftfahrtbundesamt.